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Re: Veranstaltungshaftpflicht

Verfasst: 11 Jan 2010 22:30
von Felix
all inc oder nur der Grundpreis?

Felix

Re: Veranstaltungshaftpflicht

Verfasst: 11 Jan 2010 23:19
von Peter Müller
Einstufung als Kongress.
Haftpflicht: Grunddeckungssumme pauschal für Personen-/Sachschäden 3000000.- Euro.
Ansonsten nicht näher spezifiziert.

Die Einstufung ist glaube ich der wichtigste Punkt. Teppichbahn-Treffen hat wohl kein Versicherer in der Liste stehen.

Ich habe aber auch nach einer Veranstaltung nur mit Teilnehmern ohne Besucher gefragt, weiß nicht, ob das einen Unterschied macht. die 3 Mio. waren mir schon beim googeln aufgefallen, die scheinen weit verbreitet zu sein.

Nächste Frage: gegen was versichern wir uns eigentlich? Mein Gedanke war gegen eine abgebrannte Turnhalle (da reichen die 3 Mio. nicht) oder ein ausgestochenes Auge. Ob man abgerauchte Zentralen oder umgetretene Lokomotiven versichern kann, wage ich zu bezweifeln. Also ich würde da als Versicherer 10% des angelieferten Materialswertes als Beitrag verlangen.

Re: Veranstaltungshaftpflicht

Verfasst: 12 Jan 2010 06:37
von Matthi205
Das macht dann bei mir so an die 20 Euro.... :lol:

Re: Veranstaltungshaftpflicht

Verfasst: 15 Jan 2010 11:32
von NOPAG
Macht mal langsam, nach Rücksprache mit dem Versicherungsmakler meines Vertrauens hat sich folgender Verdacht bestätigt:

Jahresbeitrag für die HV eines e.V. (auch nicht gemeinnützig) mit ca 100 Mitgliedern gibt es eventuell ab 150€p.a. und da sind Vereinsveranstaltungen traditionell in der Regel drin!
(Neudeutsch Fläträät)
Ich bekomme das auch noch konkret angeboten unter dem Zweck "Förderung (des Brauchtums in Form von) ambulanten Modellbahnertreffen u.a. Zur Förderung systemübergreifender Fahrtechniken."

Daher schlage ich vor, hier zuzumachen und nach Beruhigung der Aussprache über die Montagsrundein VeI
Die in Richtung Trägerverein gehenden Trends mit der HV-Geschichte zusammenzuführen:

Für mich macht ein Verein Sinn wegen:
-klarer Haftung und Zuständigkeiten
-Begrenzung der "zufälligen" Einzelpersonenhaftung
-effektive und sichere Vergesellschaftung nur für TB nutzbarer oder gestifteter Betriebsmittel
-Schaffung und Pflege des Rahmen/Mantels/Ambientes für den auf unseren Treffen gewünschten (eigentlichen) Betrieb.
Regelung des eigentlichen Betriebs würde ich dem Träger nicht verbieten, wäre aber keine Kernaufgabe.

Zur Abgrenzung der Bereiche Betrieb und Mantel/Ambiente lasse ich vor Ostern noch einen Strukturvorschlag als Organigrammentwurf ab